So können Existenzgründer Steuern einsparen – 3 Tipps mit großem Steuer-Sparpotenzial
Der Start in die berufliche Selbstständigkeit ist mit vielen großen Herausforderungen verbunden. In kaum einer anderen Stadt der Bundesrepublik gibt es derzeit so viele neue Start-Ups und Existenzgründer, wie in Dresden. Mit dem eigenen Unternehmen und der beruflichen Unabhängigkeit in Dresden, geht auch viel Verantwortung einher. Neben neuen Kunden und Aufträgen gibt es auch viele offene Fragen hinsichtlich der Finanzen für Existenzgründer. So gilt es bei einer Existenzgründung gleich alle steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Denn es gibt sowohl steuerliche Pflichten als auch Gestaltungsmöglichkeiten, die dabei helfen können massiv bei den Steuern zu sparen. Von der Vorsteuererpauschalisierung bis zu Anrechnung ausstehender Betriebsausgaben gibt es eine Menge steuerliche Schlupflöcher, die Existenzgründern ermöglichen viel Geld bei der Steuerabgabe einzusparen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden drei Tipps für die Steuer zusammengefasst. So gelingt es Existenzgründern viel Geld bei der Steuerabgabe zu sparen.
Tipp 1: Grenzen der Einnahmen-Überschussrechnung beachten
Viele Existenzgründer in Dresden setzen auf die unkomplizierte Einnahmen-Überschussrechnung, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Dabei ist diese Art der Gewinnermittlungsmethode nur zulässig, wenn der jährliche Umsatz unter 600.000 Euro bleibt und der Gewinn die 60.000 Euro-Marke nicht überschreitet. Wer als Freiberufler gilt und kein Gewerbe betreibt, kann die Einnahmen-Überschussrechnung immer dafür nutzen, um den Umsatz und Gewinn zu berechnen. So gibt es große steuerliche Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden.
Tipp 2: Vorweggenommene Betriebsausgaben sind steuerlich absetzbar
Bereits ein Jahr vor der eigentlichen Gründung können Existenzgründer durch Verluste und Betriebsausgaben Steuern einsparen. Alles, was im Zusammenhang mit der zukünftigen Gründung steht, können dem Finanzamt als ‘vorweggenommene Betriebsausgaben’ bei der Steuererklärung vorgelegt werden. Alle entstandenen Verluste können dabei mit späteren Einkünften gleichgestellt werden und für steuerliche Vergünstigungen sorgen. Als häufige vorweggenommene Betriebsausgaben werden dabei ein Jahr vor der eigentlichen Existenzgründung oftmals Telefon- und Portokosten, Honorare für rechtlichen Beistand und Steuerberater, Kosten für Gründer-Fachliteratur und Gründerseminare und alle Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der späteren Existenzgründung aufgelistet und steuerlich vergütet.
Tipp 3: Umsatzsteuervoranmeldung für Existenzgründer das A und O
Viele Unternehmen und Existenzgründer fragen sich immer noch, ob eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung nötig ist, um Umsätze und Gewinne ordentlich zu versteuern. Als Faustregel gilt, dass die Umsatzsteuerzahllast von dem Umsatz des Vorjahres abhängig ist. Bei Existenzgründern gibt es allerdings eine große Besonderheit im Vergleich zum freien Arbeitsmarkt. Denn in den ersten beiden Jahren nach der Gründung ist es notwendig monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln.